Testpflicht statt freiwilliger Tests

testpflichtWie am Abend des 12.04.2021 auf der Pressekonferenz des Hessischen Ministerpräsidenten und des Kultusministers bekannt gegeben wurde, gilt an den hessischen Schulen nach den Osterferien eine Testpflicht, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.

In unserem zuvor verschickten Infobrief sowie in unserer Pressemitteilung zu den bevorstehenden Schnelltests an der GAZ sind wir noch davon ausgegangen, dass die Tests freiwillig sein werden. Dies ist nun entsprechend zu korrigieren. Wir bitten um Beachtung.