Der hier gegebene Text gibt in Grundzügen die Umsetzung der „Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO vom 20.7.2009) zur Organisation der Einführungsphase an der Georg-August-Zinn-Schule Reichelsheim wieder. Eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten Sie jedoch grundsätzlich nur im Gesetzestext selbst und den im Amtsblatt veröffentlichen Änderungen und Ergänzungen zur OAVO (vgl. hierzu http://www.kultusministerium.hessen.de). Auf der Website des Kultusministeriums Hessen finden Sie weiterhin die Lehrpläne aller Fächer für alle Schulzweige.

In der Einführungsphase findet verbindlicher Unterricht an der GAZ-Schule im Klassensystem statt. Ethik, Religion, Informatik, Erdkunde, Darstellendes Spiel und weitere Wahlangebote zur Förderung, Vertiefung und Erweiterung werden als Kurse angeboten. In der Qualifikationsphase wird im Kurssystem unterrichtet.

In der Qualifikationsphase wird unterschieden zwischen:

  • Grundkursen (2 bis 3 Wochenstunden, Mathematik und Deutsch 4 Wochenstunden),
  • Leistungskursen (5 Wochenstunden).

Die Kursarten dienen gemeinsam dem Ziel, Ihnen eine breit angelegte Grundbildung zu vermitteln.

Ein Kurs dauert jeweils ein halbes Jahr. Da aber die Unterrichtsinhalte von Halbjahr zu Halbjahr aufeinander aufbauen, bleiben Sie in Ihren beiden Leistungsfächern während der gesamten Qualifikationsphase (das sind zwei Jahre) und in den einbringpflichtigen Grundkursfächern mindestens für ein Schuljahr in der gleichen Lerngruppe.

Leistungsbeurteilung

Die Beurteilung Ihrer Leistungen erfolgt nach einem System von 15 Punkten.

Note: 6 5- 5 5+ 4- 4 4+ 3- 3 3+ 2- 2 2+ 1- 1 1+
Punkte: 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs gilt als nicht besucht und kann nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Um einen Kurs erfolgreich abzuschließen, braucht man mindestens 5 (!) Punkte.

Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten

In allen Fragen Ihrer Schullaufbahn und Ihrer Leistungen im verbindlichen und von Ihnen gewählten Unterricht berät Sie eine Lehrkraft als Tutorin oder Tutor. Es liegt in Ihrem Interesse, die Tutorinnen- bzw. Tutorenberatung regelmäßig in Anspruch zu nehmen.

Gemäß § 16,7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses, sind die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler über die Gefährdung der Versetzung sowie die Feststellung der Nichtversetzung zu informieren, sofern die Schülerin oder der Schüler dem nicht widersprochen hat. Zu Beginn des Halbjahres, in dem Sie volljährig werden, werden Sie von der Oberstufenleitung dazu aufgefordert, Ihr Einverständnis zu erklären oder den von einem Erziehungsberechtigten zur Kenntnis genommenen und unterschriebenen Widerspruch zu formulieren (Formblatt im Studienbuch).

Zu Beginn der Einführungsphase erhalten Sie das Studienbuch der GAZ-Schule mit vielen Hilfestellungen zur Organisation der Einführungs- und Kursphase. Das Studienbuch enthält bereits eine Reihe wichtiger Formblätter.

Wahlmöglichkeiten

Die gymnasiale Oberstufe bietet Ihnen Möglichkeiten, Ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechend Schwerpunkte im Rahmen der Bestimmungen zu bilden. Dabei wird unterschieden zwischen:

a) verbindlich zu belegende (vgl. § 13 Qualifikationsphase) und

b) in die Gesamtqualifikation einzubringende (vgl. Einbringverpflichtung) und

c) zusätzliche Kurse (vgl. weiteres Angebot).

Mit der Wahl der fünf Prüfungsfächer muss die Abdeckung der drei Aufgabenfelder gewährleistet sein, wobei mit den drei schriftlichen Prüfungsfächern mindestens zwei der drei Aufgabenfelder abzudecken sind (Aufgabenfelder s.u.).

Neben den belegverpflichtenden (24 GKs) sind zusätzliche Grundkurse zu wählen, damit Sie auf insgesamt 28 GKs (in der Regel 33 Wochenstunden) in vier Halbjahren der Qualifikationsphase kommen.

Kriterien zur Kurswahl

In Ihre individuelle Wahl gehen unterschiedliche Kriterien ein, die Sie gegeneinander abwägen sollten.

Ihre eigenen Fähigkeiten und Neigungen und Ihre Berufsorientierung werden vor allem die Wahl Ihrer Leistungsfächer beeinflussen, aber auch die Belegung der zusätzlichen Grundkurse wird im Wesentlichen davon bestimmt sein. Sie können Schwerpunkte nach den eigenen Interessen setzen und dort Ihr Wissen vertiefen.

Der Besuch der verbindlichen Grundkurse sichert eine breite allgemeine Grundbildung. Über die Mindestverpflichtung hinaus können Sie, wenn es der Stundenplan gestattet, Bildungsangebote zur Erweiterung Ihres Horizonts und Ihrer Kompetenzen nutzen und die Chance wahrnehmen, sich zusätzlich zu Ihren Leistungsschwerpunkten weitere Fachgebiete zu erschließen.

Sinnvoll kann es sein, die Fächerwahl nach übergeordneten Gesichtspunkten zu strukturieren, um fachübergreifendes Lernen zu ermöglichen oder sich mit fächerverbindenden Fragestellungen zu beschäftigen. Auf diese Weise können Sie Themen aus verschiedenen Perspektiven bearbeiten.

Verbindliche Fächer in der Einführungsphase

In der Einführungsphase sollen Sie auf der Grundlage Ihrer bisherigen Schulbildung die Voraussetzungen erhalten, erfolgreich in der Qualifikationsphase mitarbeiten zu können. Sie haben während des gesamten Schuljahres verbindlichen Unterricht in folgenden Fächern:

Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld (AF I)
Deutsch 3/4
Fremdsprache 3/4
weitere Fremdsprache 3/4
Kunst, Musik oder Theater 2
Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld (AF II)
Politik und Wirtschaft 2
Geschichte 2
Religionslehren/Ethik 2
Mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld (AF III)
Mathematik 4
Physik 2
Chemie 2
Biologie 2
Sport 2

Zusatzangebot an der GAZ

Insgesamt müssen in der Einführungsphase 34 Wochenstunden belegt werden. Die zusätzlichen Angebote können Kompensations-, Orientierungs- oder Profilbildungsstunden sein.

Als zusätzliches Wahlangebot stehen Ihnen folgende Fächer offen. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist jedoch eine ausreichende Teilnehmerzahl:

  • Informatik
  • Erdkunde
  • 2. musisches Fach
  • Italienisch
  • Umfangreiches Wahl-Angebot im AG-Bereich

In welchem Umfang Ihnen der Besuch zusätzlicher freiwilliger Unterrichtsveranstaltungen ermöglicht wird, hängt ebenso vom Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler ab, wie von den jeweiligen organisatorischen Gegebenheiten.

Leistungsnachweise

Grundlage für die Beurteilung im Kurs sind die Ergebnisse aus Ihren im Unterricht kontinuierlich gezeigten Leistungen (Merkblatt hierzu ist unter „Public an gazsrv1“ im Schulnetz eingestellt) und aus Ihren schriftlichen Leistungsnachweisen. Folgende schriftliche Leistungsnachweise sind in der Einführungsphase in jedem Schulhalbjahr vorgeschrieben:

  1. in Deutsch, in jeder Fremdsprache und Mathematik je zwei Klausuren,
  2. in den übrigen Fächern je eine Klausur,
  3. im Fach Sport ist eine besondere Fachprüfung durchzuführen, die sportpraktische und sporttheoretische Prüfungsteile enthält; fachliche Kenntnisse und Methodenkompetenz fließen mit mindestens 25% in die Prüfungsnote ein.

Die Zulassung zur Qualifikationsphase (§ 12 OAVO)

Die Zulassungskonferenz trifft ihre Entscheidung aus pädagogischer Verantwortung. Ist Ihre Zulassung gefährdet, erhalten Sie einen Vermerk auf dem ersten Halbjahreszeugnis der Einführungsphase (E1) mit der Angabe, in welchen Fächern Sie weniger als fünf Punkte erreicht haben.

Sie sind zugelassen, wenn Sie am Ende der Einführungsphase (E2)

  • alle verbindlichen Fächer mit mindestens fünf Punkten abgeschlossen haben, Ergebnisse von weniger als 5 Punkten in verbindlichen Fächern ausgleichen können durch jeweils ein Fach mit mindestens 10 Punkten oder mindestens jeweils 7 Punkten in zwei anderen verbindlichen Fächern. Dabei kann die negative Bewertung in den Fächern Deutsch, den verpflichtenden Fremdsprachen und Mathematik nur durch ein anderes Fach oder zwei andere Fächer dieser Fächergruppe ausgeglichen werden. In der Einführungsphase wird Französisch hierbei wie ein Hauptfach gewichtet.

Sie sind nicht zugelassen, wenn

  • Sie in einem verbindlichen Fach null Punkte erreicht haben,
  • Sie in zwei der Fächer Deutsch, verpflichtende Fremdsprachen, Mathematik weniger als fünf Punkte erreicht haben,
  • Sie in drei und mehr verbindlichen Fächern weniger als fünf Punkte erreicht haben.

Wenn Sie die genannten Bedingungen aus nicht selbst verschuldeten Gründen nicht erfüllen, berät auf Antrag die Konferenz über Ihre Zulassung. Sie werden in besonderen Ausnahmefällen zugelassen, wenn Ihre während der Einführungsphase gezeigte Leistungsfähigkeit und Ihr Leistungswille begründeten Anlass zu der Vermutung geben, dass Sie in der Qualifikationsphase erfolgreich mitarbeiten und die Bedingungen im Hinblick auf das Abitur erfüllen können.

Die Wiederholung der Einführungsphase

Werden Sie nicht zur Qualifikationsphase zugelassen, so können Sie die Einführungsphase wiederholen. Dies ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie bereits die Klassenstufe vor der Einführungsphase wegen Nichtversetzung wiederholt haben.

Für eine freiwillige Wiederholung gelten die allgemeinen Bestimmungen: Sie ist nur möglich, wenn die Einführungsphase noch nicht wiederholt wurde und muss schriftlich bei der Schulleiterin beantragt werden. Der Antrag ist von Ihren Erziehungsberechtigten oder, falls Sie volljährig sind, von Ihnen selbst spätestens sechs Wochen nach Eintritt in die Qualifikationsphase zu stellen. Über die Zulassung zur Qualifikationsphase ist auf der Grundlage der Ergebnisse des Wiederholungsjahres erneut zu entscheiden.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Qualifikationsphase erfolgreich abschließen können, erkundigen Sie sich nach der Möglichkeit, die gymnasiale Oberstufe nach der Qualifikationsphase II mit der Fachhochschulreife zu verlassen.

Die sinnvolle Planung Ihrer Schullaufbahn ist nur möglich, wenn Sie bereits in der Einführungsphase die wichtigsten Bestimmungen der Abiturprüfungsordnung kennen (die Verordnung ist im Netz und unter Public an gazsrv1abgelegt).

Anhang:

OAVO § 13 (Qualifikationsphase)

(8) In den vier Halbjahren der Qualifikationsphase müssen die Schülerinnen und Schüler in den Grundkurs- und Leistungskursfächern mindestens die in Anlage 7  genannten Kurse besuchen. § 9 Abs. 4 bleibt unberührt.

Die Verpflichtungen nach Satz. 1 haben die Schülerinnen und Schüler in zeitlich und inhaltlich aufeinanderfolgenden Kursen zu erfüllen. Mit null Punkten bewertete Kurse gelten als nicht besucht. Sie können nicht zur Erfüllung der Belegverpflichtung herangezogen werden, sind aber im Halbjahreszeugnis auszuweisen… Themen- oder inhaltsgleiche Kurse können einmal wiederholt werden. In der Gesamtqualifikation nach § 26 kann jedoch nur das Ergebnis des Wiederholungskurses angerechnet werden.

Vgl. auch:

lehrer hessen 0222

WheelUP - Parcour

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