In der Qualifikationsphase sollen Sie in der Regel in vier Halbjahren durch verbindlichen und kontinuierlichen Unterricht in Leistungs- und Grundkursfächern die Voraussetzungen erwerben, das Abitur erfolgreich abzulegen.

In der gymnasialen Oberstufe müssen Sie zum Erwerb der grundlegenden Kompetenzen den Unterricht in Deutsch, einer Fremdsprache und Mathematik durchgängig besuchen.

In den Fächern Geschichte, Religionslehren/Ethik, einer Naturwissenschaft und Sport müssen Sie ebenfalls den Unterricht durchgängig bis zum Abitur besuchen.

In der gymnasialen Oberstufe müssen Sie außerdem

  • eine weitere Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik in zwei zeitlich aufeinander folgenden Kursen belegen,
  • zwei aufeinander folgende Kurse in Kunst oder Musik und
  • zwei Kurse in Politik und Wirtschaft besuchen.

Also ist für den erfolgreichen Besuch der gymnasialen Oberstufe in der Qualifikationsphase der Besuch des Unterrichts in mindestens zehn Fächern verpflichtend. Mindestens sieben davon müssen Sie kontinuierlich während der gesamten Qualifika­tionsphase betreiben.

Folgende Übersichten sollen Ihnen das verdeutlichen:

Mindestzahl der zu belegenden Kurse in der Qualifikationsphase im Überblick

FächerQ1Q2Q3Q4
Deutsch x x x x
Fremdsprache x x x x
ggfs. weitere Fremdsprache x x    
Kunst oder Musik zwei aufeinanderfolgende Kurse
Politik und Wirtschaft x x    
Geschichte x x x x
Religion / Ethik x x x x
Mathematik x x x x
eine Naturwissenschaft x x x x
ggfs. zweite Naturwissenschaft
(wenn nicht zweite Fremdsprache)
x x    
Sport x x x x

Bitte beachten Sie: Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs gilt als nicht belegt.

Wahl der Leistungskurse

Aus dem Fächerangebot der Schule wählen Sie – sofern Sie noch nicht volljährig sind im Einvernehmen mit Ihren Erziehungsberechtigten – zwei Leistungsfächer. Die Wahl bezieht sich auf das Fach und die Art des Kurses, nicht auf die Unterrichtserteilung durch eine bestimmte Lehrkraft. Bei dieser Wahl müssen Sie folgende Punkte beachten:

  1. Das erste Leistungsfach muss eine fortgeführte Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein.
  2. Als zweites Leistungsfach kann an der GAZ-Schule gewählt werden zwischen: Deutsch, Englisch / Französisch (als fortgeführte Fremdsprache, wenn ein Kurs zustande kommt ), Geschichte, Politik und Wirtschaft, Mathematik, Biologie, Chemie Physik.
  3. Als Leistungsfach können Sie nur ein Fach wählen, in dem Sie kontinuierlich während der gesamten Einführungsphase Unterricht hatten und am Ende der Einführungsphase mindestens fünf Punkte erreicht haben.
  4. Eine Fremdsprache als Leistungsfach können Sie nur dann wählen, wenn Sie diese kontinuierlich mindestens vier Jahre (das heißt mindestens ab Jahrgangsstufe sieben bis zum Ende der Einführungsphase) betrieben haben oder gleichwertige Kenntnisse nachweisen können.

Um die Bedingungen des Abiturs erfüllen zu können, müssen Sie während der Qualifikationsphase mindestens 34 Kurse besucht haben. Dies sind:

  • 8 Leistungskurse (je vier aus den beiden von Ihnen gewählten Leistungsfächern) und
  • 26 Grundkurse; diese müssen bestimmte Bedingungen erfüllen (z.B. Deutsch und Mathematik mit vier Wochenstunden). Vergleichen Sie hierzu die Informationsschrift „Abitur in Hessen – Ein guter Weg“ des Hessischen Kultusministeriums, die Sie vom Studienleiter ausgehändigt bekommen.
  • Bei der Planung Ihrer Schullaufbahn müssen Sie deshalb darauf achten, dass Sie neben den verpflichtend zu besuchenden Kursen gegebenenfalls noch weitere Grundkurse belegen.

Sonderbestimmungen

  1. Fremdsprachen
    Um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, müssen Sie nachweisen, dass Sie in zwei Fremdsprachen unterrichtet wurden.
    • Nach der Belegverpflichtung müssen Sie in einer aus der Mittelstufe fortgeführten Fremdsprache bis zum Ende der Qualifikationsphase unterrichtet werden.
    • Eine weitere Fremdsprache müssen Sie in der Einführungsphase belegen und weiterhin mindestens in zwei zeitlich aufeinander folgenden Kursen der Qualifikationsphase, wenn Sie keine 2. Naturwissenschaft oder Informatik gewählt haben. Diese Kurse sind in die Gesamtqualifikation einzubringen (vgl. § 26 OAVO).
    • Der Neubeginn einer 2. Fremdsprache in der Jahrgangsstufe 11 wird an der GAZ-Schule für Schüler angeboten, die aus der Realschule kommend, bislang keinen oder nicht ausreichenden Unterricht in einer 2. Fremdsprache hatten. In diesem Fall ist die 2. Fremdsprache während der gesamten Qualifikationsphase fortzuführen und mindestens die beiden letzten Halbjahre müssen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.
    • Schülerinnen und Schüler, die erst in den letzten beiden Jahren der Mittelstufe benoteten Unterricht in einer zweiten Fremdsprache hatten, müssen ihre beiden Fremdsprachen bis zum Ende der Einführungsphase fortführen und mindestens eine davon während der gesamten Qualifikationsphase belegen und einbringen.
    • Wer im Leistungskurs Französisch beim Abitur mindestens ausreichende Leistungen (5 Punkte) nachweisen kann, erhält eine Bescheinigung und ist damit von der Sprachprüfung für die Einschreibung an den französischen Universitäten befreit.
    • Eine mündliche Kommunikationsprüfung auf Leistungskursniveau in den modernen Fremdsprachen kann eine Gruppenprüfung sein, an der bis zu drei Schülerinnen oder Schüler teilnehmen.
  2. Religionslehre/Ethik
    Evangelische Religion oder katholische Religion oder Ethik können Sie als Abiturprüfungsfach in der Regel nur wählen, wenn Sie eines dieser Fächer während der gesamten Einführungsphase besucht und in allen vier Halbjahren der Qualifikationsphase an einem Kurs in derselben Religionslehre bzw. Ethik teilgenommen haben.
    Das Fach Ethik kann (wie Religion) als drittes, viertes oder fünftes Prüfungsfach gewählt werden.
  3. Sport
    Im Fach Sport können bis zu drei themenorientierte Grundkurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Die Abiturprüfung besteht aus einem sportpraktischen und einem sporttheoretischen Teil.
    Kann eine Schülerin oder ein Schüler aus Verletzungsgründen den sportpraktischen Prüfungsteil oder Anteile des sportpraktischen Prüfungsteils im Rahmen der besonderen Fachprüfung nicht abschließen, so ist eine zusätzliche mündliche Ersatzprüfung vorzusehen, die sich inhaltlich auf den vorgesehenen sportpraktischen Teil bezieht.

Leistungsnachweise (§ 9 OAVO)

Grundlage für die Beurteilung im Kurs sind die Ergebnisse aus Ihren im Unterricht kontinuierlich gezeigten Leistungen (vgl. Studienbuch) und aus Ihren schriftlichen Leistungsnachweisen.

In der Qualifikationsphase:
  1. in jedem Leistungskurs zwei Klausuren in Q1 bis Q3 und eine in Q4. Im Verlauf der gesamten Qualifikationsphase kann eine Klausur pro Fach nach Entscheidung der Lehrkraft durch eine umfassende Hausarbeit ersetzt werden, deren Themenstellung für Sie i.d.R. am Anfang eines Schulhalbjahres festgelegt wird. In Leistungskursen der modernen Fremdsprachen wird im zweiten Jahr der Qualifikationsphase (Q3,Q4) eine Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt.
  2. Im ersten Jahr der Qualifikationsphase (Q1/Q2) soll in allen Fächern jeweils auf Leistungs- und Grundkursniveau eine Klausur als Vergleichsarbeit angefertigt werden. In den Leistungskursen soll im dritten Halbjahr (Q3) eine Arbeit nach Art und Umfang geschrieben werden, die den Anforderungen der Abiturprüfung entspricht. Die Aufgabe erwächst aus dem Lehrstoff des Halbjahres.
  3. In jedem Grundkurs (Q1 bis Q3) eine Klausur und ein weiterer Leistungsnachweis, der aus einer Klausur oder einem besonderen Leistungsnachweis nach ausführlicher Vorbereitung Ihrerseits bestehen kann, im Prüfungshalbjahr (Q4) jeweils eine Klausur.
  4. Im Fach Sport in den Schulhalbjahren Q1 bis Q3 eine besondere Fachprüfung, wobei der theoretische Anteil mit mindestens 25% gewichtet wird.
  5. In den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel können in der Einführungsphase und in der Qualifikationsphase nach Beschluss der jeweiligen Fachkonferenz besondere Leistungsnachweise verlangt werden, die praktische und theoretische Teile enthalten.
  6. Ist mehr als die Hälfte der abgelieferten Leistungsnachweise mit weniger als fünf Punkten bewertet worden, so ist der Leistungsnachweis einmal zu wiederholen. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen einen Leistungsnachweis, entscheidet die Fachlehrerin oder der Fachlehrer, ob der versäumte Leistungsnachweis nachzuholen ist. Leistungsnachweise, welche Schülerinnen oder Schüler aus von ihr oder ihm selbst zu vertretenden Gründen versäumt, werden mit null Punkten beurteilt.

Berechnung der Gesamtqualifikation (§ 26 OAVO)

  1. Die Gesamtqualifikation wird gebildet aus dem Gesamtergebnis der im Leistungskurs-, Grundkurs- und Abiturbereich erreichten Punkte. Dabei sind in der Qualifikationsphase maximal 600 Punkte (davon maximal 240 Punkte im Leistungskursbereich und maximal 360 Punkte im Grundkursbereich), sowie in der Abiturprüfung maximal 300 Punkte zu erreichen.
  2. Bei der Berechnung der Gesamtqualifikation werden gewertet (Einbringverpflichtung):
    1. die 24 anzurechnenden Grundkurse in einfacher Wertung (wobei in 18 der 24 Grundkurse jeweils mindestens fünf Punkte erreicht sein müssen).
    2. die Leistungskurse zweifach (wobei in fünf LKs jeweils mindestens 10 Punkte der zweifachen Wertung erreicht sein müssen).
  3. In die Gesamtqualifikation müssen eingebracht werden:
    1. Die Leistungs- und Grundkurse der Prüfungsfächer, soweit nicht eine besondere Lernleistung angemeldet ist.
    2. weitere Grundkurse gemäß § 13 Abs. 8 (s.o.)
    3. die letzten beiden Kurse der zweiten Fremdsprache derjenigen, die in der Einführungsphase diese neu begonnen haben.
  4. In die Gesamtqualifikationsphase können eingebracht werden:
    1. aus Sport, unabhängig von der Belegverpflichtung drei Kurse,
    2. nicht als Leistungskurse eingebrachte Grundkurse in einfacher Wertung,
  5. Die eingebrachten Leistungs- und Grundkurse müssen sich wie folgt auf die Aufgabenfelder verteilen:
    • AF1 (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld): vier Kurse in Deutsch und einer fortgeführten Fremdsprache und zusätzlich zwei Kurse in Kunst, Musik oder Darstellendem Spiel sowie in einer weiteren Fremdsprache, wenn nicht zwei Kurse in einer zweiten Naturwissenschaft oder Informatik eingebracht werden.
    • AF2 (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld): mindestens sechs Kurse, darunter jeweils mindestens zwei Kurse in Geschichte (aus Q3 und Q4) sowie PoWi.
    • AF3 (mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld): mindestens jeweils vier Kurse in Mathematik und einer Naturwissenschaft sowie zusätzlich zwei Kurse in einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik, wenn nicht zwei Kurse in einer zweiten Fremdsprache eingebracht werden.
    • Werden in einem Fach Kurse wiederholt, kann nur das Ergebnis der Wiederholungskurse in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

Die sinnvolle Planung Ihrer Schullaufbahn ist nur möglich, wenn Sie bereits in der E-Phase die wichtigsten Bestimmungen der Abiturprüfungsordnung kennen.

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